Überlegungen zum Welpenkauf/ Looking For A Puppy

Nachfolgende Kriterien stehen für eine seriöse Zucht, die i. d. R. gesunde und wesensfeste Rassehunde hervorbringt:


1. Zugehörigkeit zu einem FCI/ VDH angeschlossenen Verein

Wir züchten im Siberian Husky Club Deutschland e.V. (www.huskyclub.de), dessen Zuchtordnung Grundlage unserer Zuchtvorhaben ist. Nur von der FCI ausgestellte Ahnentafeln garantieren eine Teilnahme des Siberian Husky an reinrassigen Rennen.

Der Zuchtverein bestimmt durch die Zuchtzulassungs-ordnung und Zuchtordnung das Zuchtgeschehen. (Diese können auf der Vereinsseite heruntergeladen werden)


2. Erfüllung der Zuchtzulassungskriterien

  • HD- Untersuchung: Nur Hunde mit den Er-gebnissen HD A und HD B dürfen uneingeschränkt in die Zucht gelangen (sofern sie die anderen Kriterien erfüllen). Hunde mit einer C-Hüfte (leichte HD) dürfen nur mit Hunden verpaart werden, die das Ergebnis HD A und HD B aufweisen.
  • Augenuntersuchung: Die Untersuchung auf erbliche Augenerkrankungen inkl. Genioskopie bedarf der Fachkunde eines DOK-Augenarztes (Dortmunder Kreis). Erkrankte Hunde werden von der Zucht ausgeschlossen bzw. dürfen nur eingeschränkt eingesetzt werden.
  • Formwertnoten: Jeder Zuchthund muss vor dem Erreichen einer gültigen Zuchtzulassung einem ausgebildeten Zuchtrichter vorgestellt werden. Dieser prüft die Erfüllung des Rassestandards und das Wesen des Hundes. Hunde mit den Ausstellungsergebnissen „Vorzüglich“ und „Sehr gut“ dürfen uneingeschränkt in die Zucht (sofern sie die anderen Kriterien erfüllen); Hunde, die ein „Gut“ erlangt haben, können nur mit Bescheinigung besonderer Leistungen (SHC- Leistungszertifikat) zur Zucht zugelassen werden.
  • Arbeitsnachweis: Der SHC ist der einzige Verein weltweit, der eine obligatorische Leistungsprüfung an den Schlittenhund als solchen stellt: mindestens 100 km dokumentierte Zugarbeit auf Schnee (Rennen oder organisierte Touren). Hunde, die auf Rennen besondere Leistungen erzielt haben, bekommen auf Antrag das SHC- Leistungszertifikat ausgestellt.
  • DNA: Seit 2010 müssen alle Zuchthunde über ein DNA- Profil verfügen. 

-> Dies alles sind nur formale Aspekte zur Überprüfung der „Zuchtfähigkeit“. Wenn es um die Auswahl der Elterntiere und Verpaarungen im Einzelnen geht, ist der Züchter auf sich selbst gestellt und trägt die volle Verantwortung!


3. Der Zuchtzwinger

Der Zuchtzwinger muss von einem SHC- Zuchtwart abgenommen werden. Dabei wird v.a. die Einhaltung der Mindesthaltungsordnung des SHC (am Tierschutzgesetz orientiert) überprüft. Ferner gibt der Zuchtwart kynologische Hinweise zum Zuchtgeschehen und bietet dem Neuzüchter seine Unterstützung an.

Es wird nicht nur die Wurfstätte begutachtet, sondern auch die Unterbringung der anderen Hunde. Auch dafür gibt es Bestimmungen, die in der Mindesthaltungsordnung nachzulesen sind.

Der Welpeninteressent sollte darauf achten, dass die Welpen am Haus geboren und aufgezogen werden, da nur so eine ausreichende Sozialisierung gewährleistet werden kann.


4. Die Wurfabnahme

Zwischen der 9. und der 14. Lebenswoche der Welpen findet in der Regel die Wurfabnahme durch einen ausgebildeten Zuchtwart statt. Sie ist ein verbindliches Prozedere.

Der Zuchtwart kontrolliert dabei die Aufzuchtbedingungen und das äußere Erscheinungsbild der Welpen.

Der Züchter ist aufgefordert, die Wiegetabelle vorzulegen und mindestens drei Entwurmungen anzugeben. Optimal ist eine 14-tägige Entwurmung der Welpen und des Muttertieres mit mindestens zwei verschiedenen Präparaten.

Im Folgenden werden die Welpen einzeln kontrolliert. Dabei interessieren den Zuchtwart: Vorhandensein eines Mikrochips zur eindeutigen Identifizierung, ausreichende Grundimmunisierung, Verhalten, Gebiss, Augen, Ohren, Fell, Vorhandensein von Afterkrallen, bei Rüden: Hoden.

Auch die Mutterhündin wird bezüglich ihres Verhaltens eingeschätzt. Zudem wird ihr Chip eingelesen und die Ahnentafel kontrolliert. Falls der Vater vor Ort ist, wird auch sein Chip eingelesen.

Bei der Wurfabnahme wird zudem die Unterbringung der anderen Hunde überprüft sowie die aktuelle Hundezahl aufgenommen.


-> Lassen Sie sich vom Züchter den Zuchtwartbericht vorlegen. Es ist ihr gutes Recht, über den Wurf genauestens aufgeklärt zu sein. Ein guter Züchter hat nichts zu verbergen!

 

The following criterias are standing for a responsible breeding that usually spawns healthy and typical pedigree dogs:

 

1. Membership to a FCI associated club

We are breeding within the Siberian Husky Club of Germany (www.huskyclub.de) and its breeding rules. Only FCI pedigrees are a guarantee for participation in purebred Siberian Husky races.

The breedings are based on the SHC Germany “Zuchtzulassungsordnung” (breeding permissions) and “Zuchtordnung” (breeding rules).

 

2. Breeding permissions

  • Hips x-ray: Only dogs with HD A and HD B can be used for breeding without restrictions. Dogs with the result HD C can only be bred to dogs with HD A and HD B.
  • Eye test: The test for heritable eye deseases including a gonioscopy have to be done by a DOK ophthalmologist (Dortmunder Kreis). Deseased dogs are excluded of the breeding program resp. are only restricted allowed to breed with.
  • Show result: Every dog for breeding have to be presented to a FCI judge. The result depends on the standard and the behaviour of the dog.
  • Working certificate: The Siberian Husky Club of Germany is the only club worldwide that has an obligatory test for the working abilities of a sleddog: minimum 100 km documented work on snow (races or organized tours). Dogs that showed special efforts can reach a specific certificate.

-> All these things are only formal aspects for dogs to fulfill the breeding permission. The breeder himself is the only one that is responsible according to choose the partners and breedings.

 

3. kennel

The breeding kennel has to be controlled by a supervisor of the Siberian Husky Club of Germany ("Zuchtwart"). He/She checks the accomodation of the dogs (Mindesthaltungsordnung des SHC) and gives hints about kynological processes.

Not only the whelp boxes are in the center of attraction but also the kennels of the other dogs.

A prospective puppy buyer should be aware of the fact that the puppies live near the house because of a good socialisation.

 

4. The control of the litter

Between the 9th and 14th week the supervisor usually controls the litter.

The supervisor has a look on the breeding conditions and the exterior appearence of the puppies.

The breeder has to show the weighting list and to prove minimum three worm treatments. It is proposed to treat the puppies and the mother all two weeks with at least two different compounds.

After that the puppies will be checked seperately. The supervisor is interested in: existence of a microchip number, adequate vaccinations, behaviour, teeth, eyes, ears, coat, males: testicles.

Also the mother of the litter is to rate according to her behaviour. Her chip and pedigree will be controlled. In the case that the father is on-site his chip has to be read, too.

Within the framework the accomodation of the other dogs is checked and the current number of dogs is captured.

 

-> You should ask for the records of this litter control. So you can get many information about the litter. A good breeder has nothing to hide!